Veröffentlichung im eBundesanzeiger

Ab dem Jahresabschluss 2006 müssen deutsche Kapitalgesellschaften ihre Abschlüsse nicht mehr beim Amtsgericht, sondern beim eBundesanzeiger in elektronischer Form veröffentlichen. Mit dem Skript eBAnz.skt wird eine sog. XML-Datei erzeugt, die die veröffentlichungspflichtigen Daten im erforderlichen Datenformat erzeugt. Diese Datei müssen Sie dann unter www.ebundesanzeiger.de hochladen.

Was muss veröffentlicht werden?

Der Umfang der Veröffentlichung hängt von der Größe des Unternehmens ab. Das Handelsgesetzbuch (HGB) unterscheidet in Paragraph 267 kleine, mittlere und große Unternehmen. Ein Unternehmen gilt als "mittel", wenn zwei der drei Kriterien erfüllt sind:
(1) Bilanzsumme größer 4,015 Mio EUR
(2) Umsatz größer 8,030 Mio EUR
(3) mehr als 50 Mitarbeiter.
Ist nur eine Bedingung oder keine erfüllt, so gilt das Unternehmen als klein. Bei einem kleinen Unternehmen muss weder eine GuV (!) noch ein Lagebericht abgegeben werden, die Bilanz darf stark verkürzt und der Anhang darf verkürzt dargestellt werden.

Das XML-Format

Das Datenformat XML ist eine Textdatei, die in <spitzen Klammern> Befehle enthält. In den spitzen Klammern sind Formatieranweisungen enthalten oder aber Beschreibungen, was der Text zwischen den Befehlen bedeutet. Wird derselbe Befehl mit einem Schrägstrich davor wiederholt, so ist die Funktion wieder zu Ende. Z. B.


<b>Das wird nun in Fettdruck ausgegeben.</b>

<OrtDatum>München, den 15.5.2008</OrtDatum>

Das erste Beispiel gibt an, dass zwischen <b> und </b> der Text fett ausgegeben wird (engl. "bold"=fett hervorgehoben). Das zweite Beispiel legt fest, welcher Text als "OrtDatum" zu verstehen ist.

XML ist eine Weiterentwicklung der Internet-Seitenbeschreibungssprache HTML. Es ist quasi ein "programmierbares HTML". Der Befehl <b> </b> ist Teil von HTML und somit auch von XML, während <OrtDatum> nur die Bundesanzeiger-Variante des XML-Formates kennt. Der Server des Bundesanzeigers, auf den die XML-Datei hochgeladen ist, weiß darüber bescheid, was unter "OrtDatum" zu verstehen ist.

Eine Beschreibung des Bundesanzeiger-XML-Formates mit allen Formatierungsmöglichkeiten finden Sie in der Datei Dokumentation-eBundesanzeigerPublikation.pdf. Diese können Sie sich auf der Seite
http://www.publikations-plattform.de
und dort unter Hilfe - Schema/DTD herunterladen.

Schritt-für-Schritt Anleitung

Wenn Sie keine größeren Ansprüche stellen, können Sie wie folgt vorgehen:

(1) Melden Sie das Skript eBAnz.skt im Einstellungen-Buch auf der Seite Programm, Skript-Dateien an und öffnen Sie die Datei (Eingabe - Skripte - eBanz.skt).

(2) Eine Firmenlogo-Datei muss immer LOGO.JPG oder LOGO.GIF heißen, andernfalls akzeptiert der Server die XML-Datei nicht. Die Firmenlogo-Datei wird separat hochgeladen. Wenn Sie über keine Firmenlogo-Bilddatei verfügen, setzen Sie an den Anfang der Zeile "<Logo Datei..." zwei Schrägstriche //, damit die Zeile nicht mehr ausgegeben wird. Erzeugen Sie eine Datei LOGO.JPG und merken sich das Verzeichnis.

(3) Springen Sie mit der Suchfunktion des Editors alle Zeichenfolgen XXX an und ergänzen die fehlenden Daten.

(4) Wenn Sie eigenen Text erstellen möchten: Es stehen Ihnen drei Formatierungsfunktionen zur Verfügung: ***[Überschrift], ***[fett] und ***[normal]. Die einzelnen Absätze (d.h. mehrere zusammenhängende Zeilen, ohne Leerzeilen oder Skript-Befehle dazwischen) werden dann solange mit der entsprechenden Funktion versehen, bis Sie eine andere Formatierungsfunktion verwenden oder mit "***Absatzmarker" diesen Automatismus wieder abschalten. Ohne diese Formatierungsfunktionen nimmt der Server die Daten nicht an. Wenn Sie eine neue Zeile beginnen, erscheint der Zeilenumbruch in der endgültigen Darstellung nur dann, wenn auch eine Leerzeile enthalten ist.

(5) Wenn Sie in Ihrem Kontenplan eine Kontenmenge UMSATZERLÖSE definiert haben, so werden die Erträge nach "Umsatzerlösen" und "sonstigen Erträgen" unterteilt. Andernfalls werden die Kontengruppen höchster Hierarchie innerhalb der Erträge aufgelistet.

(6) Nur bei mittleren und großen Firmen (siehe oben "Was muss veröffentlicht werden?") müssen Sie überhaupt eine GuV veröffentlichen. In diesem Fall setzen Sie die If-Bedingung GUV vor dem Verarbeiten. Wenn Sie einen geringen Detaillierungsgrad in der Bilanz bzw. GuV haben möchten, so müssen Sie im Kontenplan weitere wenige Untergruppen von Konten bilden, und zwar zur Unterteilung von (Bilanz) Anlagekonten, Umlaufkonten, Eigenkapitalkonten und VerbindKonten sowie von (GuV) Ertragskonten und Aufwandskonten. Siehe Untergruppen von Konten. Wenn keine Untergruppen im Kontenplan definiert sind, wird jedes einzelne Konto aufgeführt. Diese Genauigkeit wird vom Gesetzgeber jedoch nicht verlangt bzw. erwartet, vor allem nicht bei kleinen Firmen.

(7) Weiter unten im Skript finden Sie beim Anhang zwei verschiedene Textversionen. AnhangTextvariante_1 (mit grauem Hintergrund) stellt einen Textvorschlag des eBundesanzeigers dar, der nicht nur für die Rechtsform GmbH, sondern auch für die AG verwendet werden kann. Die zweite Textversion ist speziell für kleine GmbHs gedacht. Um die erste Textversion zu aktivieren, wandeln Sie den Befehl "***if" um in "***if not".

(8) Starten Sie das Verarbeiten. Es wird eine Datei eBanz.xml im Ausgabeverzeichnis erzeugt.

(9) Kontrollieren Sie die Syntax (die korrekte "Grammatik" Ihres XML-Textes), indem Sie das Dateisymbol der erzeugten XML-Datei aus dem Dateiordner in ein offenes Internetbrowser-Fenster werfen. Wenn die XML-Datei angezeigt wird, ist kein Fehler enthalten, andernfalls wird der Fehler mit Zeilennummer angezeigt. Derartige Fehler sind z.B. die nicht korrekte paarweise Verwendung von HTML- bzw. XML-Befehlen oder ein "offenes Gänsefüßchen", also Leichtsinnsfehler im Bereich der Datenformatierung.

(10) Rufen Sie die Internet-Seite http://www.publikations-plattform.de auf.

Denken Sie daran, sich Ihren Benutzernamen und Passwort zu notieren und für das nächste Jahr gut aufzuheben.