Spezielle Buchungsfälle


Unterkapitel:

Umsatzsteuer
Offene Rechnungen, Rechnungsabgrenzung
Erstattungen
Lohnbuchungen
Afa-Abschreibungen
Abschreibung von / Wertberichtigung auf Forderungen
Schlußbuchungen

nächstes Kapitel:

Zu erstellende Unterlagen bei einer deutschen GmbH oder UG



Umsatzsteuer

GmbH's müssen für Umsatzsteuer optieren, kleine Personengesellschaften können es sich aussuchen.

Umsatzsteuer fällt bei allen Ertragsposten an, bei denen der Gesetzgeber Mehrwertsteuer verlangt. Die monatlich, vierteljährlich oder jährlich (abhängig vom Umsatz) abzuführende Umsatzsteuer kann durch die Vorsteuer - das sind die Mehrwertsteuerbeträge aller Aufwandsposten - gesenkt werden. Macht man Verlust, so bekommt man vom Finanzamt deshalb sogar Geld heraus.

Zur Buchung der Umsatzsteuer sind mindestens 3 Konten erforderlich: Umsatzsteuerkonto, Vorsteuerkonto, Umsatzsteuer-Verrechnungskonto.

Wird ein Aufwand gebucht (z. B. Bürobedarf aus Kasse gezahlt 11,90 EUR), so wird nicht in zwei Konten, sondern in drei Konten gebucht:

Sowohl auf der Soll- als auch auf der Haben-Seite wird 11,90 EUR verbucht, die Soll-Seite wird jedoch in zwei Einzelposten aufgeteilt. Genau umgekehrt verhält es sich beim Ertrag.

Die meisten Buchhaltungsprogramme buchen Ihnen die Mehrwertsteuer automatisch auf das Vorsteuer- und Umsatzsteuerkonto. Bevor Sie dann die Umsatzsteuer-Formulare ausfüllen, buchen Sie die Beträge der Endbestände von Vorsteuer- und Umsatzsteuerkonten auf das Umsatzsteuer-Verrechnungskonto. Aus dem Endbestand des Verrechnungskontos sehen Sie dann, wieviel Geld Sie dem Finanzamt schulden bzw. beim Finanzamt Gut haben.


Offene Rechnungen, Rechnungsabgrenzung

Es gibt zahlreiche Buchungsfälle, bei denen zwei relevante Zeitpunkte existieren, z.B. Rechnungsstellung und Erhalt des Rechnungsbetrages. Für solche Fälle benötigt man sozusagen ein "zeitliches Pufferkonto":

"Forderungen aus Lieferungen/Leistungen" verwendet man, wenn man selbst eine Rechnung herausschreibt und dann auf das Geld wartet, "sonstige Verbindlichkeiten" sind fremde Rechnungen, die man schon hat, aber noch nicht gezahlt hat.

Ich empfehle auch für kleine Firmen, alle erstellten Rechnungen über ein solches Konto laufen zu lassen. Es ist zwar mehr Arbeit, aber man hat mit der automatischen Erstellung dieser Konten den Überblick, wieviele Rechnungen noch offen sind. Mit den Textbuch "Gegenstandsbezeichnern" sieht man sogar, welche Rechnungen noch offen sind, und nicht nur die Summe der Beträge der offenen Rechnungen.

Die Buchungssätze schauen dann wie folgt aus.

Abkürzungen:
O Offene Rechnungen
2 Honorar-Ertrag
G Girokonto Bank

Zuerst eine mögliche (nicht zu empfehlende) direkte Buchung:


01.05.15 Gutachten für Meier Re.Nr.017 G:2 1190,00

Nun zwei zeitlich voneinander getrennte Buchungssätze:


01.05.15 Rechnungsstellung Gutachten für Meier Re.Nr.017 O:2 1190,00 15.05.15 Zahlungseingang von Meier für Gutachten Re.Nr.017 G:O 1190,00

Auf dem Konto "Offene Rechnungen" ist der Betrag für zwei Wochen zwischengelagert und wird dann wieder herausgebucht.

Beachten Sie, daß die Erfolgsbuchung, also die die GuV und somit auch die Steuerzahlungen beeinflussende Buchung, mit dem Ausstellen bzw. dem Empfang der Rechnung geschieht. Wenn das Geld dann auf dem Bankkonto eingegangen ist, wird nur noch erfolgsneutral zwischen zwei Bestandskonten gebucht. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zur Einnahmenüberschußrechnung.

Offene Rechnungen und Umsatzsteuer

Bei der Rechnungsstellung wird schon der Ertrag (Konto "2") gebucht, obwohl die Einnahme erst zwei Wochen später stattfindet. Der Gesetzgeber verlangt, daß beim Anfallen eines Ertrages schon Umsatzsteuer gezahlt wird! (So bucht es auch TEXTBUCH.) Das heißt, es muß Steuer gezahlt werden, bevor man überhaupt das Geld hat. Es ist ungerecht, aber aufgrund der Systematik zu ändern, weil das Finanzamt den Ertrag und somit den Erfolg besteuert. Umgekehrt ist es im Fall der Vorsteuer entsprechend vorteilhaft.

Kreditoren und Debitoren

Wenn man für einen Kunden eine Leistung erbracht hat und nun auf das Geld vom Kunden wartet, so wird der Kunde als Debitor bezeichnet (lateinisch "Schuldner"). Wenn man umgekehrt eine Rechnung für eine erhaltene Ware erhalten hat und diese noch nicht bezahlt hat, bezeichnet man die Lieferfirma als Kreditor; man hat sozusagen einen Kredit bei der Lieferfirma aufgenommen, bis die Rechnung bezahlt ist. In der Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung werden für jeden Lieferant und jeden Kunden Unterkonten erstellt, aus denen die Schuld bzw. das Guthaben des Handelspartners ersichtlich ist.

Skonto

Skonto ist ein Rabatt bei sofortiger Zahlung. Sie können das Skonto Ihren Kunden gewähren und Ihre Lieferanten bieten Ihnen unter Umständen ebenfalls die Zahlung per Skonto an. Das Skonto beträgt in der Regel 2% oder 3%.

Buchhalterisch ist dieser Sachverhalt nicht ganz einfach: Wenn Sie Ihrem Kunden für eine Rechnung über 1000 EUR 2% Skonto gewähren, wird der Kunde bei rechtzeitiger Zahlung Ihnen nur 980 EUR überweisen. Sie haben 1000 EUR in das Konto für "Offene Rechnungen" gebucht, erhalten jedoch nur 980 EUR. Wie verbuchen Sie die restlichen 20 EUR, um das Bestandskonto "Offene Rechnungen" wieder vollständig leer zu bekommen? (Wir lassen erst einmal die Mehrwertsteuer weg.)

e Skonti bei Zahlungseingang = Aufwandskonto
8 Skonti bei Zahlungsausgang = Ertragskonto
O Offene Rechnungen
2 Honorar-Ertrag
G Girokonto Bank


01.05.15 Rechnungsst. Gutachten für Meier Re.Nr.017 O:2 1000,00 15.05.15 Zahlungseing. von Meier für Gutachten Re.Nr.017 G:O 980,00 15.05.15 Skonto bei Zahlungseingang als Aufwand e:O 20,00

Es sind somit für den gesamten Rechnungsstellungs- und Zahlungsvorgang drei Buchungen erforderlich: Eine Ertragsbuchung O:2, eine Neutralbuchung G:O und eine Aufwandsbuchung e:O. Auf beiden Seiten des O-Kontos werden 1000 EUR verbucht.

Umgekehrt verhält es sich, wenn Sie von einem Lieferanten Skonto gewährt bekommen.

Hinweis für Datev-Nutzer: Unter der Datev-Bezeichnung "Erhaltene Skonti" werden Skonti bei Zahlungseingang verstanden, d.h. wenn Sie eine Rechnung stellen und weniger Geld erhalten als nach der gestellten Rechnungssumme. Umgekehrt wird bei Datev unter "Gewährte Skonti" der Fall verstanden, wenn Sie Skonto bei Zahlungsausgang gegenüber Lieferanten in Anspruch nehmen. Der Zusammenhang ist einleuchtender, wenn man die ausführlicheren Begriffe "Skonti bei erhaltener Zahlung" (Kurzform "erhaltene Skonti") und "Skonti bei gewährter Zahlung" (Kurzform "gewährte Skonti") verwendet.

Eine weitere Schwierigkeit ergibt sich bei der Behandlung der Mehrwertsteuer. Üblicherweise wird parallel zu einer Ertragsbuchung eine Buchung der Mehrwertsteuer auf das Umsatzsteuerkonto und parallel zu einer Aufwandsbuchung die Mehrwertsteuer auf das Vorsteuerkonto gebucht. Bei Skontobuchungen ist das anders: Hier handelt es sich um eine Korrektur der zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung bzw. des Rechnungserhalts gebuchten Mehrwertsteuer. D.h. bei der Skontobuchung als Aufwand wird die Mehrwertsteuer auf der Korrektur-Seite des Umsatzsteuerkontos und bei einer Skontobuchung als Ertrag auf der Korrektur-Seite des Vorsteuerkontos gebucht.

Zusammengesetzter Buchungssatz

Die bei der Skonto-Buchung aufgeführten zwei logisch zusammengehörenden Buchungen vom 15.05.15 mit den Buchungssätzen G:O und e:O nennt man auch einen zusammengesetzten Buchungssatz, weil ein großer Betrag auf der einen Seite (Konto O) auf zwei Gegenkonten aufgesplittet wird (Konten G und e). TEXTBUCH speichert zwar Buchungssätze immer einzeln, jedoch sind Sie in der Lage, mehrere Buchungssätze über ein einziges Dialogfenster in einem Arbeitsgang zu erzeugen; mit dem "Dialogeditor" können Sie sogar selbst Ihre eigenen Benutzerdialoge entwerfen.

Aktive und passive Rechnungsabgrenzung

Die aktive und passive Rechnungsabgrenzung ist auf den ersten Blick sehr ähnlich den oben erläuterterten offenen Rechnungen und den sonstigen Verbindlichkeiten: Auch hier handelt es sich um ein zeitliches Pufferkonto, um den Zeitpunkt des Erfolges (Aufwand/Ertrag) vom Zeitpunkt des Geldflusses zu trennen. Bei der Rechnungsabgrenzung existiert jedoch zum Zeitpunkt des Erfolges keine Rechnung; meist ist der Zeitraum des Auseinanderfallens der Zeitpunkte von Erfolg und Geldfluss bzw. Rechnungsstellung relativ kurz. Bis man dann den Erfolg bucht, liegt die Rechnung schon vor, wobei das Einbuchen und Ausbuchen in derselben Buchhaltungs-Sitzung stattfindet. Wenn beispielsweise eine Rechnung für einen Mitgliedsbeitrag des Folgejahres schon im Dezember eingeht, muß der Aufwand auf das Folgejahr transferiert werden, auch wenn die Rechnung im Dezember schon eingeht oder sogar schon bezahlt wird. Häufig tritt das Problem bei Jahres- oder Monatszinsen auf: Am 3. des Folgemonats werden von der Bank die Zinsen für den vergangenen Monat bzw. das vergangene Jahr verrechnet. Das Datum für das Einbuchen der Rechnungsabgrenzung wäre dann der letzte Tag des alten Buchungszeitraums ("Periode"), also der 30. bzw. 31. Grundsätzlich macht eine Rechnungsabgrenzung nur Sinn, wenn das Einbuchen und Ausbuchen in unterschiedliche Buchungszeiträume fällt (Monate oder Buchungsjahre am Jahresanfang bzw. -Ende), für die eigene Abschlüsse erzeugt werden, z.B. bei einer monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung.

Eine Vorauszahlung nennt man "Aktive Rechnungsabgrenzung", in unserem Fall das Beispiel des Mitgliedsbeitrags mit der zu früh eingegangenen Rechnung. Beim Hineinbuchen in das Bestandskonto "Aktive Rechnungsabgrenzung" steht das Abgrenzungs-Konto auf der linken Seite, beim Herausbuchen auf der rechten Seite.

Wenn der Geldfluß bzw. die Rechnung spät kommt, nennt man das "Passive Rechnungsabgrenzung", wie im Fall der Zinsen, die die Bank erst am Anfang des Folgemonats für den vergangenen Monat verrechnet. Der Aufwand steht immer links, somit wird rechts in das Abgrenzungskonto gebucht und links aus dem Abgrenzungskonto wieder herausgebucht.


Erstattungen

Erstattungen (z. B. Fahrtkosten) sollten in einem eigenen Ertragskonto gebucht werden, um selbst den Überblick über die "eigentlichen" Erträge zu haben. Solche Erstattungen sind jedoch ganz normale Erträge für die Gesellschaft, bei denen Umsatzsteuer gezahlt werden muß. Es muß selbst dann Umsatzsteuer in voller Höhe gezahlt werden, wenn z.B. Briefmarken (ohne Mehrwertsteuer) erstattet werden. Das heißt, die Gesellschaft muß sich einen entsprechend höheren Betrag erstatten lassen.


Lohnbuchungen

Was sind Löhne, was sind Gehälter? Bei monatlichen Zahlungen spricht man von "Gehalt", und allgemein gesprochen bei Zahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die unter Umständen auch abhängig von der geleisteten Arbeit sind, spricht man von Lohn. Der Fiskus spricht nur von "Lohn". Regelmäßige Gehälter werden auch dann gezahlt, wenn man Eigentümer einer Kapitalgesellschaft ist. Im Extremfall handelt es sich um einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH: Er erhält dann von seiner eigenen Firma ein regelmäßiges Gehalt, er besaß früher eine Lohnsteuerkarte und heute erhält er eine (elektronische) Lohnsteuerbescheinigung von seinem Arbeitgeber, also von seiner eigenen GmbH. Diesen Zustand bezeichnet man zwar als "selbständig", doch vor dem Fiskus ist es ein gewöhnliches Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis.

Um Löhne zu buchen, benötigt man für jeden Lohnempfänger mehrere Konten. Man benötigt für jeden Arbeitnehmer Aufwandskonten für:

- Nettogehalt
- Lohnsteuer
- Solisteuer
- Kirchensteuer evangelisch, Kirchensteuer katholisch u.a.

Die Summe der auf diese Konten zu buchenden Beträge entspricht dann dem Bruttolohn.

Wie hoch die zu zahlende Steuer ist, können Sie für deutsche Arbeitnehmer hier abrufen:
https://www.bmf-steuerrechner.de

In diesem Programm geben Sie den monatlichen Bruttolohn ein und das Programm wirft Ihnen dann die Lohnsteuer, die Solisteuer und die Kirchensteuer aus. Der verbleibende Betrag, der nicht angezeigt wird, ist dann der Nettolohn.

Auf der linken Seite des Buchungssatzes stehen die Aufwandskonten, auf der rechten Seite steht ein Steuer-Verrechnungskonto. Die Kirchensteuer zieht das Finanzamt ebenfalls ein, somit können Sie die drei Steuerarten auf ein gemeinsames Verrechnungskonto buchen oder aber für jede Steuerart ein eigenes Verrechnungskonto verwenden. Bei mehreren Arbeitnehmern wird jeweils nur ein gemeinsames Verrechnungskonto verwendet.

Im Standard-Kontenrahmen SKR04 wird der Lohnaufwand mit den mit 60 beginnenden Kontonummern gebucht. Die Aufteilung innerhalb dieser Konten ist beim SKR04 nicht praktikabel, weil nicht genug Kontonummern für die Unterscheidung der verschiedenen Steuerarten und der Mitarbeiter zur Verfügung steht und für die verschiedenen Steuerarten gar keine konkreten Nummern vorgegeben werden, deshalb werden sie in der Regel frei vergeben. Wenn Sie nicht mehr als 10 Angestellte haben, dann kann die dritte Ziffer den Angestellten kennzeichnen (beginnend mit 0) und die vierte stellt die Art des Lohnanteils dar (Nettolohn, Lohnsteuer, Solisteuer, Kirchensteuer). Eine feste Regel der Auswahl von Kontonummern gibt es hier nicht. (In Textbuch können Sie alternativ auch ein Funktionselement aus der Kostenrechnung, die "Positionen", nutzen, um den Lohnaufwand auf die einzelnen Arbeitnehmer aufzuteilen, wobei jeder Arbeitnehmer eine "Position" darstellt; sie brauchen dann nur ein Aufwandskonto pro Steuerart.)

Bei einer Handvoll Angestellten benötigen Sie keine eigene Lohnsoftware. Sie benötigen allerdings eine kleine Software, mit der Sie die in der Regel monatlichen Lohnsteuervoranmeldungen ans Finanzamt übertragen können (beispielsweise Winston), wenn diese Funktion nicht im Buchhaltungsprogramm integriert ist.

Spätestens im Februar des Folgejahres müssen Sie dann für jeden Arbeitnehmer separat eine Lohnsteuerbescheinigung des vergangenen Jahres elektronisch ans Finanzamt übermitteln - früher hat der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber ausgefüllte Lohnsteuerkarte erhalten und ans Finanzamt weitergeschickt.

Die monatlichen Steuerbuchungen sehen beispielsweise bei 3000 EUR Nettogehalt (nur mit ungefähren, gerundeten Werten) wie folgt aus:

n Nettogehalt
l Lohnsteuer
s Solisteuer
k Kirchensteuer
S Steuerverrechnungskonto
G Firmen-Girokonto


// Bruttogehalt 3000 31.01.16 Nettogehalt Meier Januar n:G 2500,00 31.01.16 Lohnsteuer Meier Januar l:S 450,00 31.01.16 Solisteuer Meier Januar s:S 20,00 31.01.16 Kirchensteuer Meier Januar k:S 30,00

Wenn Sie nicht am selben Tag den Lohn auszahlen (erste Buchung des obigen Beispiels), brauchen Sie pro Arbeitnehmer noch ein Verrechnungskonto.

Sie müssen bis zum 10. des Folgemonats eine Lohnsteuervoranmeldung durchführen. Die 500 EUR Steuer werden dann ca. am 15. des Folgemonats vom Finanzamt abgebucht (ggfs. für alle Arbeitnehmer gemeinsam):


15.02.16 Abbuchung Lohnsteuer Januar Finanzamt S:G 500,00

Somit ist das Verrechnungskonto S dann wieder leer.

Arbeitgeberzuschüsse an die Krankenkasse werden wie eine weitere Steuerart verbucht, d.h. mit einem weiteren eigenen Aufwandskonto pro Arbeitnehmer. Da nicht das Finanzamt diesen Betrag erhält, sondern die Krankenkasse, brauchen Sie pro Krankenkasse ein Verrechnungskonto.

1%-Regel bei auch privat genutzten Firmenwagen

Bei Kapitalgesellschaften gibt es häufig Firmenwägen. Bei der Gründung einer GmbH kann auch ein Privat-PKW in die Firma als Einlage eingebracht werden, um leichter den "Startbetrag" von 12.500 EUR zu erzielen. Wird das Fahrzeug auch privat genutzt, so verlangt der deutsche Fiskus, dass Sie entweder ein Fahrtenbuch führen (was meist kaum praktikabel ist) oder die sog. 1%-Regel angewendet wird. Hierbei müssen Sie 1% des Bruttoneupreises privat versteuern. Es sind zwar nur zwei zusätzliche Lohnbuchungen erforderlich, doch die zugrundeliegende Systematik ist nur schwer zu verstehen.

Der Fiskus spricht hier von einem "geldwerten Vorteil". Die Firma erbringt eine nicht geldliche Leistung, die steuerlich so zu behandeln ist, als ob ein Lohn fließen würde.

Um beim obigen Beispiel mit 3000 EUR Bruttolohn zu bleiben: An den Arbeitnehmer und das Finanzamt werden weiterhin 3000 EUR ausbezahlt, die Steuer bemißt sich aber nun an 3000 EUR plus 1% des Bruttoneupreises, also bei 25.000 EUR Bruttoneupreis sind dann 3250 EUR Bruttolohn zu versteuern. Die Steuer steigt dann beispielsweise von 500 EUR auf 600 EUR an. Gebucht wird das in Abwandlung des oberen Beispiels folgendermaßen:

g Lohnaufwand geldwerter Vorteil PKW (SKR04: 60XX)
e Ertrag geldwerter Vorteil PKW
7 Verrechnete sonstige Sachbezüge 19% USt (KfzGestellung) (SKR04: 4947)
L Lohn- und Gehaltsverrechnungskonto


// Bruttogehalt 3000 + 250 geldwerter Vorteil 31.01.16 Nettogehalt Meier Januar n:P 2400,00 31.01.16 Lohnsteuer Meier Januar l:S 540,00 31.01.16 Solisteuer Meier Januar s:S 25,00 31.01.16 Kirchensteuer Meier Januar k:S 35,00 31.01.16 Lohnaufwand geldwerter Vorteil PKW Jan. g:L 250,00 31.01.16 Ertrag geldwerter Vorteil priv. PKW Jan L:7 250,00

Das Nettogehalt reduziert sich nun, obwohl das Bruttogehalt zunimmt. Die Summe der Buchungsbeträge beträgt (ohne die letzte Ertragsbuchung) 3250 EUR.

Das Konto 7 ist ein Ertragskonto, das umsatzsteuerpflichtig ist. D.h. die 250 EUR sind ein umsatzsteuerpflichtiger Bruttobetrag, ohne dass der "Lohnaufwand geldwerter Vorteil" vorsteuerabzugsberechtigt wäre. Bei allen anderen Lohnbuchungen gibt es keine Umsatz- oder Vorsteuer.

Letztlich muß bei einem teuren PKW doch die Privatperson erheblich höhere Steuern zahlen. Dabei ist der Neupreis relevant und nicht, wie alt der PKW ist. Steuerlich vorteilhaft ist es, einen relativ neuen, aber bzgl. des Neupreises nicht allzu teuren PKW als Firmenwagen privat zu nutzen. Ein Teil der beim Kauf des PKW vom Finanzamt erstatteten Vorsteuer muß dann während der Nutzung wieder zurückgezahlt werden. Hat der PKW ein gewisses Alter erreicht, ist es steuerlich vorteilhaft, wenn der Arbeitnehmer der Firma das Auto zum Restwert oder Buchwert abkauft.


Afa-Abschreibungen

Afa-Abschreibungen sind nicht nur bei der Doppelten Buchführung, sondern sogar bei Steuererklärungen von Einzelpersonen üblich.

Es gibt verschiedene Formen der Abschreibung. Im allgemeinen versteht man hierbei einen Wertverlust von Unternehmensvermögen (Anlagevermögen und Umlaufvermögen). Der Begriff hat sogar seinen Weg in die Umgangssprache gefunden im Sinne von "das kannst Du abschreiben"; im buchhalterischen Sinne wäre hierbei eine "Wertberichtigung auf Forderungen" gemeint, nämlich daß ein bislang erwartetes Ereignis (ein Geldeingang aufgrund einer Forderung) nicht mehr zu erwarten ist, siehe nächstes Kapitel.

In der Buchhaltung wird die Abschreibung jedoch am häufigsten mit dem Begriff Afa in Verbindung gebracht. Afa bedeutet "Absetzung für Abnutzung" und kommt aus dem Steuerrecht. Afa-Abschreibungen dienen dazu, die Kosten einer einmaligen Anschaffung auf mehrere Jahre zu verteilen. Die Ausgabe findet einmal statt, der erfolgsrelevante Aufwand wird jedoch verteilt. Wird ein Gegenstand angeschafft, der mehr als 800 EUR netto wert ist, muß dieser über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Wie diese Abschreibung stattzufinden hat, legt der Steuergesetzgeber fest. Es gibt eine Abschreibungstabelle mit einigen 100 Gegenständen, für die der Gesetzgeber einen Zeitraum für die Abschreibung festlegt, beispielsweise Computer 4 Jahre und PKW 6 Jahre.

Bei einer größeren Anschaffung wird das Gut, z.B. eine Computeranlage, erst einmal nur in das Bestandskonto "Anlagegüter" (Büroeinrichtung, Computerhardware oder ähnliches) gebucht.

A Anlagegüter (Afa-pflichtig, über 800 EUR netto)
a Abschreibung Büroeinrichtung
G Girokonto Bank


01.05.15 Neukauf Computer A:G 2380,00

Vom Bankkonto wird Geld weggebucht, auf das Konto Anlagegüter wird der Computer hineingebucht. Die Vorsteuer wird jetzt schon herausgezogen, so daß vom Bankkonto zwar 2380 EUR weggebucht wird, auf dem Konto Büroeinrichtung jedoch nur 2000 EUR ankommen. Siehe Umsatzsteuer (Einführung).

Bislang ist noch kein Aufwand angefallen, da sich alles erfolgsneutral zwischen Bestandskonten abgespielt hat.

Am Ende des ersten Jahres wird nun die erste Rate des Computers abgeschrieben:


31.12.15 Afa Computer 1 von 4 a:A 500,00

Erst jetzt fällt der Aufwand an.

Ist der Gegenstand in der zweiten Hälfte des Jahres angeschafft, so beginnt man mit einer halben gegenüber der üblichen vollen Abschreibungsrate, also z.B. bei 5 Jahren Abschreibung mit 10% statt mit 20%, oder die Abschreibung wird monatsgenau berechnet.

Es gibt diverse Sonderabschreibungs-Regeln. So ist es möglich, Computer wesentlich schneller abzuschreiben - in begründeten Fällen, etwa beim Umstieg auf ein neues, aufwendigeres Betriebssystem, kann ein Computer schneller als gewöhnlich abgeschrieben werden. Wenn Sie derzeit viel Steuern zahlen und in Zukunft eher weniger, so ist es sinnvoll, schnell abzuschreiben. Verhält es sich dagegen umgekehrt (z.B. bei einer Firmengründung), so ist es in Ihrem Interesse, möglichst langsam abzuschreiben. (Das wird häufig falsch verstanden.)

Schneller abschreiben als in der offiziellen Afa-Tabelle angegeben ist nur mit expliziter Erlaubnis des Finanzamts zulässig. Langsamer abschreiben ist im Prinzip erlaubt, macht jedoch einen schlechten Eindruck, da man so schlechte Jahresergebnisse "nach oben frisiert".

Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (250 bis 800 EUR netto, früher 150 bis 410 EUR) ist es üblich, genauso zu buchen wie bei den höherwertigen. Am Jahresende werden dann mit einem einzigen Buchungssatz alle angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter vollständig abgeschrieben bis auf einen Erinnerungsposten von 1 EUR. Ein neues Telefon für 300 EUR ist ein Beispiel hierfür: es ist an sich über mehrere Jahre nutzbar, kann jedoch sofort abgeschrieben werden - muß jedoch nicht. Ein Druckertrommel für 300 EUR kann auch als Verschleißartikel angesehen werden und einfach als Aufwand Bürobedarf gebucht werden, obwohl sie mehr als 150 EUR kostet. Wirtschaftsgüter mit weniger als 250 EUR Kaufpreis netto werden üblicherweise direkt als Aufwand gebucht und nicht in Bestandskonten.

Lineare und degressive Afa-Abschreibung

Die lineare Abschreibung ist das übliche Verfahren: wenn der Afa-Zeitraum 10 Jahre beträgt, so wird jedes Jahr ein Afa-Aufwand in Höhe von 10% des Anschaffungswertes angesetzt. Der Gesetzgeber läßt bei bestimmten Anlagegütern zu, daß man mit der sog. degressiven Abschreibung beginnt. Hier sind die Abschreibungsraten prozentual deutlich höher (in der Regel 2-fach oder 3-fach), jedoch beziehen sie sich nicht auf den Anschaffungswert, sondern auf den Restwert. Da der Restwert von Jahr zu Jahr immer kleiner wird, gibt es einen Zeitpunkt, an dem die degressive Abschreibungsrate kleiner wird als die lineare. Zu diesem Moment schwenkt man wieder auf die lineare Abschreibung um.

Eine sehr gute Beschreibung der möglichen Abschreibungsformen incl. Rechenbeispielen finden Sie im Internet unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Abschreibung


Abschreibung von / Wertberichtigung auf Forderungen

Pauschale Abschreibung von Forderungen

Wird eine Rechnung aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr beglichen, ist sie spätestens am Jahresende abzuschreiben.

f Forderungsverluste
O Offene Rechnungen


31.12.15 Ford.Ausfall Rech. an Pleitegeier&Co f:O 2000,00

Die Umsatzsteuer, die mit Einbuchung der Rechnung schon bezahlt wurde, wird jetzt als Vorsteuer vom Buchhaltungsprogramm wieder herausgezogen. Prinzipiell kann eine solche Buchung auch als Korrekturbuchung durchgeführt werden. Das birgt jedoch die Gefahr, daß der Saldo von Erfolgskonten negativ wird, was Verwirrung stiften kann.

Wertberichtigung auf Forderungen

Wird ein Kunde aller Voraussicht nach nicht oder nicht vollständig zahlen, so kann auch eine ggf. teilweise "Wertberichtung auf Forderung" durchgeführt werden, also eine teilweise Abschreibung. Diese Korrektur hat eine Auswirkung auf Bilanz und GuV, nicht jedoch auf die Umsatzsteuerschuld. D.h. diese Korrekturen werden ohne Mehrwertsteuer gebucht. Der Zweck der Korrekturen ist es, einen Teil der drohenden Verluste schon in das Jahr zu verlegen, in dem der Umsatz auftrat. Im Unterschied zur pauschalen Abschreibung der Forderung verbleibt die Forderung in der Bilanz, es wird jedoch ein neuer Posten im Umlaufvermögen mit einem Minuszeichen davor eingeführt: "Einzelwertberichtigung Forderungen".

Im folgenden Beispiel wird voraussichtlich eine Rechnung in Höhe von 1.190 EUR brutto nicht gezahlt.

e Einstellung Einzelwertberichtigung Forderungen (Aufwandskonto)
9 sonstiger Ertrag
O Forderungen aus Lief/Leist (Bestandskonto)
N Einzelwertberichtigung Forderungen (Bestandskonto)
V Vorsteuerkonto


31.12.14 Einzelwertber. Forderung Meier e:N 1.000,00

Es entsteht ein Aufwand; In der Bilanz wird der Saldo O (offene Rechnungen) vorläufig um den Saldo N (Einzelwertber. Forderungen) gemindert, wobei der Saldo N in der Bilanz mit einem Minuszeichen unter dem Posten "offene Rechnungen" erscheint.

Erweist sich die Forderung später dann als uneinbringlich, so werden die Bestandskonten O und N gegeneinander aufgerechnet, so daß der Saldo von N wieder gleich Null ist. Gleichzeitig darf man sich die schon gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt wieder zurückholen:


31.12.15 Endgültiger Ford.verlust Meier N:O 1.000,00 31.12.15 Umsatzsteuer Meier wieder retour V:O 190,00

Da es im deutschen Umsatzsteuer-Formular trotz der 120 Zeilen keine Zeile für Wertberichtungen auf Forderungen gibt, muß man die zurückzuholende Umsatzsteuer als normale Vorsteuer ins Vorsteuerkonto buchen und im Formular zusammen mit den normalen Vorsteuerbeträgen ausweisen. Es ist allerdings ratsam, zumindest beim für das Finanzamt bestimmten Jahresabschluß solche Vorfälle eigens zu erwähnen.

Zahlt der Kunde wider Erwarten doch, so wird das Girokonto wie gewohnt gegen "Offene Rechnungen" gebucht. Zusätzlich wird das Einzelwert-Berichtigungskonto gegen "sonstigen Ertrag" gebucht:


15.05.15 Überweisung Gutachten Meier G:O 1.190,00 05.05.15 Auflösung Einzelwertberichtigung N:9 1.000,00




Schlußbuchungen

Am Ende des Jahres werden sog. Schlußbuchungen durchgeführt. Dies sind u.a. und manche Buchungen, die ("aus Schlamperei") erfahrungsgemäß erst am Jahresende getätigt werden. Zu einigen Punkten sind Anmerkungen nötig.

Rückstellungen

Rückstellungen werden für künftige mit Sicherheit anfallende Ausgaben gebildet. Es ist am besten vergleichbar mit der Buchung bei offenen Rechnungen, nur daß noch keine Rechnung vorhanden und somit auch noch kein genauer Betrag bekannt ist. Das Schulbeispiel ist die Pensionsrückstellung großer Firmen. Kleine Firmen müssen z.B. für das Jahr 2008 eine Rückstellung in Höhe des Steuerberater-Honorars bilden. Da der endgültige Jahresabschluß vom Steuerberater immer erst im Folgejahr 2009 durchgeführt wird und erst dann eine Rechnung vom Steuerberater existiert, muß eine Rückstellung gebildet werden:

r Rechts- und Beratungskosten
R Rückstellungen


31.12.15 Rückstellung Steuerberater 08 r:R o 2500,00

Mit dem "o" für "ohne" wird in TEXTBUCH verhindert, daß die Mehrwertsteuer schon abgeführt wird, bevor eine Rechnung existiert.

Trifft dann im folgenden Jahr die Rechnung ein, wird der Rechnungsbetrag, wenn er gleich gezahlt wird mit "Rückstellung an Girokonto" gebucht, sonst über das Konto "Verbindlichkeiten aus Lief./Leist." zwischengepuffert. Meist entspricht die Rechnung jedoch nicht genau dem rückgestellten Betrag. Dann muß die Differenz entweder als Korrekturbuchung gebucht werden oder in "außerordentlichen Ertrag" bzw. "außerord. Aufwand".

R Rückstellungen
9 Außerord. Ertrag
G Girokonto


20.05.16 Bezahlung Stber. 08, Aufl.Rückst. R:G 2300,00 20.05.16 Aufl. verbliebene Rückst. R:9 200,00

Verlangt der Steuerberater Mehrwertsteuer, so muß die Vorsteuer von Hand als eigener Buchungssatz gebucht werden, da wegen fehlendem Aufwandskonto in der Buchung (das Aufwandskonto war schon bei der Bildung der Rückstellung beteiligt) der Umsatzsteuer Automatismus nicht greift.

Ausgleichsbuchungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft

Am Jahresende sollten eventuelle Schulden / Guthaben zwischen Gesellschafter und Gesellschaft ausgeglichen werden. Leidet die Firma an Liquiditätsproblemen und schießen Gesellschafter ständig Privatgeld zu, so sollten die GmbH die ausstehenden Einlagen von den Gesellschaftern einfordern. Ein längerfristiges Darlehen (als Fremdkapital und nicht Eigenkapital) vom Gesellschafter an die Gesellschaft wird nur dann geduldet, wenn der Gesellschafter die marktüblichen Zinsen erhält. Ausstehende Einlagen können eingezahlt werden, ohne daß der GmbH-Vertrag (Notar erforderlich) geändert wird. Eine Erhöhung des Eigenkapitals erfordert eine notarielle Vertragsänderung; die Umwandlung von kurzfristigem Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital (in Form von Reduzierung der ausstehenden Einlagen) kann einfach mit einem Buchungssatz durchgeführt werden, ohne irgendwelche Bankkonten.

Benutzt der Gesellschafter das Firmentelefon auch für private Zwecke, so sollte die Firma ihm eine Rechnung schreiben. Umgekehrt kann er der Firma eine Rechnung über anteilige Gebühren seines Privattelefons schreiben, was jedoch vom Finanzamt nicht so gerne gesehen wird.