Wenn Sie nicht eine GmbH gründen, sondern lediglich ein Gewerbe anmelden, müssen
Sie Einnahmenüberschußrechnung (EÜR) durchführen und benötigen
keine Doppelte Buchführung. Die meisten Buchhaltungsprogramme
für Doppelte Buchführung beherrschen auch die Einnahmenüberschußrechnung, so auch
TEXTBUCH. Hierfür steht ein Kontenplan zur
Verfügung, der das in 2005 erschienene deutsche Steuerformular "Einnahmenüberschußrechnung"
abbildet und ein spezielles Auswertungsskript; beim Eingeben der Buchungssätze
wird dann die Doppelte Buchführung vor dem Benutzer "versteckt", intern wird jedoch
trotzdem mit Doppelter Buchführung gerechnet. Zumindest auf den ersten Blick
werden bei der EÜR Bestandskonten nicht geführt.
Sie werden sich nun fragen, wieso Programme für die Doppelte Buchführung
auch EÜR beherrschen und wieso dies sinnvoll ist. Die
Antwort ist ernüchternd: Selbst wenn Sie ein sehr einfaches Gewerbe haben oder nur
ihren Computer als "Werbungskosten" von der Steuer absetzen, setzen Sie Bestandskonten
ein, z.B. ein Anlagekonto. In dieses wird der Computer beim Kauf hineingebucht
und in den folgenden Jahren werden die abgeschriebenen
Teile wieder herausgebucht. Im Steuerformular EÜR gibt es mehrere solche Sachverhalte,
z.B. die "Ansparabschreibungen"; auf dem Formular wird dies sogar wie bei einem
Bestandskonto mit zwei Spalten dargestellt.
Die EÜR ist somit eher eine "vereinfachte Doppelte Buchführung"
und keine wirklich kameralistische, einspaltige Buchführung. Was sind nun die Unterschiede?
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Der Kern der Vereinfachung liegt nun darin, daß Sie nicht verpflichtet sind, Bestandskonten
für eine Kasse oder für ein Girokonto zu führen. Sie dürfen also für die Ausgaben
und Einnahmen Ihres Gewerbes Ihren privaten Geldbeutel und Ihr privates Girokonto
verwenden. Sie können jedoch jederzeit freiwillig auch derartige Bestandskonten
führen, wobei Sie dann die Kasse oder das Girokonto nur noch für Ihr Gewerbe verwenden
sollten. Wenn eine Buchung von Ausgaben und Einnahmen ohne Gegenkonto stattfindet,
dann wird ein "virtuelles Kapitalkonto" verwendet. Dieses entspricht dem Eigenkapital
bei der normalen Doppelten Buchführung. Der Saldo dieses
virtuellen Kapitalkontos entspricht dem Wert Ihres Gewerbes. Bezahlen Sie einen
Gegenstand mit Ihrem privaten Geld und buchen ihn in
Ihr Gewerbe (Anlagekonto an virtuelles Kapitalkonto), spricht man von einer Einlage.
Nehmen Sie einen Gegenstand aus Ihrem Gewerbe zum privaten Gebrauch heraus (Kapitalkonto
an virtuelles Kapitalkonto), so spricht man von einer Entnahme.
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Bei der EÜR spricht man von "Ausgaben" statt von "Aufwand"
sowie von "Einnahmen" statt von "Ertrag". Wenn Sie eine Rechnung schreiben, so
wird bei der Doppelten Buchführung sofort der "Aufwand"
gebucht, die Umsatzsteuer abgeführt und beim Geldeingang
nur zwischen zwei Bestandskonten gebucht (Girokonto
an Offene Rechnungen). Bei der EÜR werfen Sie die Kopie
der Rechnung auf einen Stapel und buchen die "Einnahme" erst bei Zahlungseingang;
erst dann wird die Umsatzsteuer abgeführt. Somit wird nicht zwischen zwei Zeitpunkten
Rechnungserstellung und Geldeingang unterschieden. Für die Ausgaben (Sie erhalten
eine Rechnung) gilt im Prinzip dasselbe.
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Bei der EÜR wird das Vorsteuerkonto als Einnahmenkonto und
das Umsatzsteuerkonto als Ausgabenkonto geführt, während bei der Doppelten Buchführung
hierfür Bestandskonten verwendet werden. In Ermangelung
der Zweispaltigkeit wird die jeweils fehlende Spalte (nämlich wenn die Vorsteuer
vom Finanzamt erstattet und die Umsatzsteuer ans
Finanzamt abgeführt wird) quasi spiegelbildlich bei der Vorsteuer als Ausgabenkonto
und bei der Umsatzsteuer als Einnahmenkonto geführt. Einen wirklichen Unterschied
macht diese Vorgehensweise jedoch nicht, es ist nur eine Frage der formalen
Darstellung; allerdings werden die gesamten Einnahmen und die gesamten Ausgaben
durch diese Schreibweise um die Mehrwertsteuer "aufgeblasen",
auch wenn die einzelnen Einnahmen- und Ausgabenkonten Nettobeträge erfassen.
Im Unterschied zur häufig angetroffenen früheren Vorgehensweise der EÜR,
bei der in den einzelnen Einnahmen- und Ausgabenkonten Bruttobeträge aufgeführt
wurden (d.h. incl. Mwst.), werden nun mit dem Formular EÜR die Einnahmen und Ausgaben
als Nettobeträge im Formular eingetragen und somit in den einzelnen Konten als
Nettobeträge aufgeführt. Ein wesentlicher Unterschied zwischen der Doppelten Buchführung
und der EÜR ist damit zumindest in Deutschland aufgehoben. (Beim Eintippen der
Beträge in die Buchungssatz-Liste verwenden Sie in TEXTBUCH
jedoch weiterhin standardmäßig die Bruttobeträge.)