Einnahmenüberschußrechnung versus Doppelte Buchführung

Wenn Sie nicht eine GmbH gründen, sondern lediglich ein Gewerbe anmelden, müssen Sie Einnahmenüberschußrechnung (EÜR) durchführen und benötigen keine Doppelte Buchführung. Die meisten Buchhaltungsprogramme für Doppelte Buchführung beherrschen auch die Einnahmenüberschußrechnung, so auch TEXTBUCH. Hierfür steht ein Kontenplan zur Verfügung, der das in 2005 erschienene deutsche Steuerformular "Einnahmenüberschußrechnung" abbildet und ein spezielles Auswertungsskript; beim Eingeben der Buchungssätze wird dann die Doppelte Buchführung vor dem Benutzer "versteckt", intern wird jedoch trotzdem mit Doppelter Buchführung gerechnet. Zumindest auf den ersten Blick werden bei der EÜR Bestandskonten nicht geführt.

Sie werden sich nun fragen, wieso Programme für die Doppelte Buchführung auch EÜR beherrschen und wieso dies sinnvoll ist. Die Antwort ist ernüchternd: Selbst wenn Sie ein sehr einfaches Gewerbe haben oder nur ihren Computer als "Werbungskosten" von der Steuer absetzen, setzen Sie Bestandskonten ein, z.B. ein Anlagekonto. In dieses wird der Computer beim Kauf hineingebucht und in den folgenden Jahren werden die abgeschriebenen Teile wieder herausgebucht. Im Steuerformular EÜR gibt es mehrere solche Sachverhalte, z.B. die "Ansparabschreibungen"; auf dem Formular wird dies sogar wie bei einem Bestandskonto mit zwei Spalten dargestellt.

Die EÜR ist somit eher eine "vereinfachte Doppelte Buchführung" und keine wirklich kameralistische, einspaltige Buchführung. Was sind nun die Unterschiede?

Im Unterschied zur häufig angetroffenen früheren Vorgehensweise der EÜR, bei der in den einzelnen Einnahmen- und Ausgabenkonten Bruttobeträge aufgeführt wurden (d.h. incl. Mwst.), werden nun mit dem Formular EÜR die Einnahmen und Ausgaben als Nettobeträge im Formular eingetragen und somit in den einzelnen Konten als Nettobeträge aufgeführt. Ein wesentlicher Unterschied zwischen der Doppelten Buchführung und der EÜR ist damit zumindest in Deutschland aufgehoben. (Beim Eintippen der Beträge in die Buchungssatz-Liste verwenden Sie in TEXTBUCH jedoch weiterhin standardmäßig die Bruttobeträge.)