Spätere Sonder-Abschreibungen bzw. -Aufbuchungen

Dieses Kapitel beschäftigt sich mit dem Speziallfall, dass der Wert eines zum Teil schon abgeschriebenen Gegenstandes nachträglich erhöht oder reduziert werden muss. Findet eine solche Wertänderung noch vor der Einbuchung der ersten Abschreibungsrate statt, so stellt sich dieses mathematische Problem nicht.

Es kann gelegentlich vorkommen, dass ein zum Teil schon abgeschriebener Anlagegegenstand eine Sonderabschreibung erhält, d.h. eine Abschreibung, die nicht als Afa (abnutzungsbedingt) anzusehen ist und mit einem manuellen Buchungssatz eingegeben wird. Eine solche Situation kann ein umweltbedingter Schaden sein (z.B. Wasserschaden) oder eine unsachgemäße Benutzung einer Maschine, die die Nutzbarkeit der Maschine zwar nicht einschränkt, aber den Wert herabsetzt.

Umgekehrt ist es denkbar, dass für einen teilweise schon abgeschriebenen Anlagegegenstand, z.B. eine Maschine, ein Zubehörteil erworben wird, das mit dem Ende der Nutzung der Maschine ebenfalls nutzlos wird und deshalb gleichzeitig mit der Maschine auf null abgeschrieben werden soll. In diesem Fall wird ohne Änderung der Abschreibungsdauer der Wert des Gegenstandes erhöht und dann die Rest-Abschreibung der folgenden Jahre auf den höheren Betrag bezogen.

Der Gesetzgeber sieht für Steuerbilanzen in beiden Fällen vor, dass die Abschreibungsdauer nicht verändert wird und die zukünftigen Abschreibungen so bemessen werden müssen, dass nach der von Anfang an geplanten Abschreibungsdauer der Gegenstand auf null abgeschrieben wird.

Um diese Aufgabe mathematisch lösen zu können, ermittelt TEXTBUCH selbständig eine neue Hilfsgröße: Während bislang einfach vom "Einbuchungsbetrag" die Rede war, wird nun zwischen einem virtuellen und einem realen Einbuchungsbetrag unterschieden. Im Regelfall unterscheiden sich diese zwei Typen von Einbuchungsbeträgen nicht.

Der reale Einbuchungsbetrag ist die Summe der Beträge, die in den Gegenstand hineingebucht wurden.

Der virtuelle Einbuchungsbetrag ist der Betrag, der zur Ermittlung der jährlichen Afa-Rate herangezogen wird. Bei den oben genannten Spezialfällen kann dieser Betrag vom realen Einbuchungsbetrag abweichen.

Weichen realer und virtueller Einbuchungsbetrag voneinander ab, so schreibt TEXTBUCH in der EBLISTE hinter der Afa-Methode zwei Werte für Einbuchungsbeträge, und zwar zuerst den virtuellen und dann den realen:


Datum Menge Buchwert Bezeich. Afa- Einbuchungsbetrag Meth. virtuell real 01.06.02 0,500 S 1.400,00 S MASCH1 @L4 2.800,00 2.400,00

Ein Beispiel mit einem Zubehörkauf nach der Hälfte der Nutzungsdauer:

Eine Maschine hat einen realen Einbuchungsbetrag (netto) von 2000 EUR und wird über 4 Jahre abgeschrieben. Nach zwei Jahren beträgt die Menge 0,500 (d.h. die Maschine ist zur Hälfte abgeschrieben) und der Buchwert beträgt somit 1000 EUR.

Es wird nun ein Zubehörteil in Höhe von 400 EUR angeschafft.


A = Anlagekonto G = Girokonto 05.05.18 Zubehör für Maschine [0 MASCH1] A:G 476,00 (400 netto)

Der reale Einbuchungsbetrag beträgt nun 2400 EUR, der Buchwert 1400 EUR. TEXTBUCH verlässt sich beim Ermitteln der Buchwerte aber nie auf den aktuellen Buchwert, es kommt nun der virtuelle Einbuchungsbetrag ins Spiel: Es wird nun so getan, als ob das Zubehörteil auch schon gebraucht und ebenfalls zur Hälfte abgeschrieben wäre: Der virtuelle Neuwert des Zubehörs beträgt dann 400 EUR geteilt durch 0,5 = 800 EUR. Der virtuelle Einbuchungsbetrag beträgt so 2800 EUR. Bei einer Abschreibung über 4 Jahre ergibt sich so eine künftige jährliche Abschreibungsrate von 700 EUR, so dass nach zwei weiteren Afa-Raten sowohl die Maschine als auch das Zubehörteil gleichzeitig auf null abgeschrieben ist. Diese Rechenmethode funktioniert mit jeder Abschreibungsmethode.

Ein Beispiel mit einer Sonder-Abschreibung wegen Wasserschaden nach der Hälfte der Nutzungsdauer:


A = Anlagekonto s = sonstiger Aufwand 05.05.18 Wasserschaden Sonderabschr. [0 MASCH1] s:A 500,00

Bis zur Hälfte der Nutzungsdauer entspricht das Beispiel dem obigen, d.h. der Buchwert der ursprünglich für 2000 EUR netto angeschafften Maschine beträgt nach zwei Jahren nur noch 1000 EUR. Der Wasserschaden reduziert den Buchwert um 500 EUR, es wird eine Sonder-Abschreibung von Hand in Höhe von 500 EUR durchgeführt. Der virtuelle Einbuchungswert beträgt nun statt 2000 EUR nur noch 1000 EUR, die zwei künftigen Abschreibungsraten bemessen sich nun an 1000 EUR und betragen zwei mal 250 EUR.