Abschreibungsmethoden

In TEXTBUCH können Sie in Skripten jedem Buchstaben eine Abschreibungsmethode zuordnen, d.h. Sie können selbst bis zu 26 Abschreibungsmethoden definieren. Der Buchstabe L hat hierbei eine besondere Bedeutung, denn er gilt, wenn bei der Einbuchung des Anlagegutes keine Abschreibungsmethode angegeben wird:


01.05.18 Neukauf Computer [Comp @4] A:G 2320,00 entspricht 01.05.18 Neukauf Computer [Comp @L4] A:G 2320,00

Die Zahl 4 steht hier für die Abschreibungszeit in Jahren.

TEXTBUCH unterscheidet vier verschiedene Abschreibungsmethoden, die jeweils mit unterschiedlichen Parametern noch variiert werden können:

Für die Steuerbilanz: (Vom deutschen Fiskus akzeptiert)

Nur für die Handelsbilanz (für Steuerbilanz nicht gestattet) Eine sehr gute Beschreibung der möglichen Abschreibungsformen incl. Rechenbeispielen finden Sie im Internet unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Abschreibung

In der mitgelieferten Skriptdatei AFA.SKT steht:


***Afatyp D Multiplikator 3 maximal 30 Monatsrundung 1 Restwert 0,00 Restmenge 0,000 ***Afatyp Z Multiplikator 2 maximal 20 Monatsrundung 1 Restwert 0,00 Restmenge 0,000 ***Afatyp L Monatsrundung 1 Restwert 0,00 Restmenge 0,000

TEXTBUCH erwartet hinter dem Befehl "***Afatyp" bestimmte Schlüsselwörter, wobei die Reihenfolge egal ist.

Monatsrundung erwartet die Werte 0, 1, 2, 3, 4, 6 oder 12.

In der Regel wird ein Anlagegut nicht am ersten Tag des neuen Buchungsjahres (üblicherweise der 01.01.) angeschafft, sondern im Laufe des Buchungsjahres, beispielsweise dem 15.08. Das heißt, im ersten Jahr wird in der Regel noch nicht der volle Abschreibungsbetrag verbucht, sondern nur ein anteilig kleinerer Betrag. Wenn der Wert der Monatsrundung 1 beträgt, dann wird so verfahren, als ob das Anlagegut nicht am 15.08., sondern am 01.08. angeschafft wurde. Ein Anlagegut, das normalerweise mit 100 EUR pro Jahr abgeschrieben wird, wird im ersten Jahr nur mit 5/12tel, also mit 42,66 EUR abgeschrieben.

Beträgt die Monatsrundung 6, so wird auf ein halbes Jahr gerundet. In unserem Beispiel wird so verfahren, als ob der Anlagegegenstand schon am 01.07. angeschafft wurde, so dass im ersten Jahr die Hälfte des normalen Afa-Betrages angesetzt wird. Wird dagegen auf 12 Monate gerundet, so wird schon im ersten Jahr der volle Afa-Betrag angesetzt.

Der Gesetzgeber gibt sich bei kleinen Firmen mit einer Rundung auf 6 Monate zufrieden, bei größeren Firmen wird eine Rundung auf 1 Monat erwartet. Wird kein Wert für Monatsrundung angegeben, so wird auf 1 Monat gerundet.

Wenn Sie für Monatsrundung 0 setzen, berechnet TEXTBUCH die Abschreibungsrate tagesgenau.

TEXTBUCH gibt im erzeugten Buchungssatz das Jahr der Abschreibung und die Abschreibungsdauer an, also z.B. "Jahr 1 von 4+1". Durch das "+1" wird angezeigt, dass im ersten Jahr noch nicht die volle Abschreibungsrate angesetzt wurde und deshalb noch in einem weiteren letzten Abschreibungsjahr eine Restabschreibung durchgeführt wird. Das heißt, obwohl der Anlagegegenstand laut Afa-Tabelle in 4 Jahren abgeschrieben werden darf, sind aufgrund des Abweichens von Abschreibungsjahr und Buchungsjahr doch 5 Buchungsjahre erforderlich.

Restwert

In der Buchhaltung spricht man vom sog. "Erinnerungswert". Hier wird, um einen schon abgeschriebenen, aber noch genutzten Gegenstand zur Erinnerung im Anlagespiegel zu halten, nicht bis auf 0,00 EUR, sondern in der Regel auf 1,00 EUR abgeschrieben. (In der Schweiz natürlich 1,00 SFr.)

Es kann aber auch sinnvoll sein, einen wertvollen Anlagegegenstand auf einen immer noch ansehnlichen Betrag abzuschreiben, weil es von vornherein bekannt ist, dass der gebrauchte, abgeschriebene Gegenstand immernoch einen ansehnlichen Marktwert besitzt. Sie dürfen in diesem Fall hier auch größere Werte eingeben. TEXTBUCH bucht mit der üblichen Abschreibungs-Geschwindigkeit, als ob auf null abgeschrieben würde, und hört dann mit der Abschreibung entsprechend früher schon auf, d.h. der Gegenstand wird nicht über die gesamte beim Einbuchen festgelegte Abschreibungszeit abgeschrieben. Dies entspricht der gängigen Praxis, bei der man im Zweifelsfall lieber schneller als langsamer abschreibt.

Für TEXTBUCH ist es von Bedeutung, ob Sie bei der Abschreibungsmethode unter "Restwert" im Skript einen Betrag von bis zu 1,00 EUR oder einen Wert darüber eingeben. Bei Werten größer 1,00 EUR wird auch die Restmenge entsprechend angepasst, es handelt sich dann nicht um einen "Erinnerungswert".

Wenn bei Ihnen ein anderer, höherer Erinnerungswert üblich ist (beispielsweise 5,00 EUR), so dürfen Sie die Grenze, aber der TEXTBUCH den Betrag als Erinnerungswert interpretiert, hochsetzen, und zwar in Skripten mit dem zusätzlichen Parameter "ERINNERUNGSWERT".

Restmenge

Da TEXTBUCH nicht nur den Wert des Gegenstandes, sondern auch die Restmenge speichert (bei TEXTBUCH Gegenständen spricht man von Stückzahl), macht es Sinn, statt einem Restwert eine Restmenge in der Buchhaltung zu belassen. Als Ersatz für den Erinnerungswert von 1 EUR kann man z.B. eine Restmenge von 0,001 in der TEXTBUCH Buchhaltung behalten; der buchhalterisch relevantere Restbetrag wird dann voll auf null abgeschrieben. Kleinere Werte sind nicht zulässig, weil TEXTBUCH Stückzahlen immer auf 3 Stellen hinter dem Komma rundet.

Nur die Restmenge von 0,001 sieht TEXTBUCH als "Erinnerungsmenge" an. Hier wird der Restwert trotzdem auf 0,00 EUR abgeschrieben. Bei einer Restmenge von 0,002 und mehr wird der Restwert aus der festgelegten Restmenge ermittelt.

Multiplikator, maximal

Wird ein Multiplikator angegeben, so schaltet TEXTBUCH auf die zweite vom Gesetzgeber zugelassene Abschreibungsform um: die geometrisch-degressive oder kurz degressive Abschreibung. Welche Anlagegüter degressiv abgeschrieben werden dürfen, legt der Gesetzgeber fest. In der Regel wird zusätzlich zu einem Multiplikator auch noch ein Maximalwert in Prozent angegeben, der Standardwert beträgt 100 (100% = kein Maximalwert).

In Deutschland sind zwei Werte üblich, nämlich Multiplikator 2 und maximal 20% sowie Multiplikator 3 und maximal 30%. Zwischen diesen Werten wird hin- und hergewechselt, je nach politischer Entscheidungsfindung. So sind bis 2000 sowie in den Jahren 2006 und 2007 der unternehmerfreundliche Multiplikator 3 und maximal 30% üblich, zwischen 2001 und 2005 der restriktiviere Satz vom Multiplikator 2 und maximal 20%. Entscheidend ist hierbei der Zeitpunkt der Anschaffung bzw. der Herstellung. In der AFA.SKT Datei sind diese beiden Werte mit "Z" für "zwei" und "D" für "drei" oder "degressiv" abrufbar.

TEXTBUCH errechnet bei dieser degressiven Form der Abschreibung immer auch die lineare Abschreibung und nimmt dann den höheren Abschreibungswert. Dadurch wird gewährleistet, dass im richtigen Moment während der Abschreibungsdauer von der degressiven auf die lineare Abschreibung umgeschaltet wird, ohne dass Sie sich darum kümmern müssten.

Digital

Die digitale oder auch als arithmetisch-degressive bezeichnete Abschreibung ist eine nur für Handelsbilanzen zugelassene Abschreibungsform. Hier wird in einer Weise degressiv abgeschrieben, die über die gesamte Abschreibungszeit zu einem Restwert von null führt, ohne dass auf die lineare Abschreibung umgeschaltet werden muss. Ein Multiplikator und Maximalwert wird hier nicht angegeben.

Progressiv

Die progressive oder auch arithmetisch-progressive Abschreibung ist mathematisch ähnlich der digitalen Abschreibung, nur wird am Anfang der Abschreibungszeit gering und am Ende stark abgeschrieben, während bei der digitalen Abschreibung wie auch bei der normalen geometrisch-degressiven Abschreibung am Anfang stark und gegen Ende nur noch gering abgeschrieben wird. Auch die progressive Abschreibung ist in Deutschland für Steuerbilanzen nicht zulässig.

Um eine digitale und eine progressive Abschreibung zu definieren, müssen Sie somit beispielsweise im Skript schreiben:


***Afatyp A digital ***Afatyp P progressiv

ggfs. ergänzt um "Restwert" oder "Restmenge".