Explizite Angabe der Mehrwertsteuer

Im Kontenplan wird bei jeder Definition von Konten angegeben, ob die Buchung standardmäßig mit voller, "halber" oder ohne Mehrwertsteuer durchgeführt werden soll. Standardmäßig berücksichtigt das Konto des "Fachliteratur" die 7-prozentige Mehrwertsteuer, salopp als "halbe" Mehrwertsteuer bezeichnet, da in der entsprechenden Zeile des Kontenplans (Datei KONTPLAN.TXT) ein (h) steht. Da bei dieser Buchung ausnahmsweise volle Mwst. anfällt (z.B. weil in der Buchhandlung eine Software gekauft wurde, während Bücher üblicherweise nur die halbe Mehrwertsteuer aufweisen), wird in diesem Buchungsfall zwischen Buchungssatz und Geldbetrag ein kleines "v" gesetzt. Ohne Mehrwertsteuer wird mit kleinem "o", "halbe" Mehrwertsteuer mit "h" und volle Mehrwertsteuer mit einem kleinen "v" markiert. In bestimmten Ländern gibt es noch einen dritten Mehrwertsteuersatz "sonder", dieser wird mit "s" markiert. Den Kleinbuchstaben geben Sie also immer dann an, wenn die Mehrwertsteuer-Behandlung von der im Kontenplan angegebenen abweicht.

Das "v", "h" oder "o" darf nicht direkt am Buchungssatz oder am Geldbetrag "kleben". Achten Sie auf mindestens ein Leerzeichen rechts und links.

Brutto- und Nettobuchung

Im Kontenplan können Sie Konten als Netto-Konto deklarieren. Bei den Buchungsfällen, die dieses Konto betreffen, werden dann als Geldbetrag die Netto-Beträge ohne Mehrwertsteuer eingegeben. Wenn Sie jetzt doch eine Brutto-Buchung durchführen wollen, obwohl das Konto als Netto-Konto deklariert ist, können Sie dem "h" oder "v" direkt ein kleines "b" hinzufügen oder voranstellen:


06.03.18 Fachliteratur l:G vb 85,00

Falls Sie ausnahmsweise einen Netto-Betrag in ein Brutto-Konto buchen wollen, so dürfen Sie das "h" oder "v" durch ein "n" ergänzen und natürlich auch ein "b" oder "n" allein hinter dem Buchungssatz angeben.

Buchung auf das jeweils andere Mehrwertsteuerkonto

Wird eine selbst erstellte Rechnung von einem Kunden beglichen und diesem wird Skonto gewährt, so muss Skonto als Aufwand gebucht werden. Mit dem Kleinbuchstaben "a" wird festgelegt, dass die Mehrwertsteuer für das Skonto nicht wie bei Aufwandskonten üblich ins Vorsteuerkonto, sondern quasi als Korrekturbuchung ins Umsatzsteuerkonto gebucht wird. Im Kontenplan können Konten standardmäßig mit (a) markiert werden, so dass die Angabe im Buchungssatz nicht mehr erforderlich ist.


s gewährtes Skonto als Aufwand G Girokonto 06.11.18 Gewährte 2% Skonto als Aufwand s:G va 20,00