Schlußbuchungen

Am Ende des Jahres werden sog. Schlußbuchungen durchgeführt. Dies sind u.a. und manche Buchungen, die ("aus Schlamperei") erfahrungsgemäß erst am Jahresende getätigt werden. Zu einigen Punkten sind Anmerkungen nötig.

Rückstellungen

Rückstellungen werden für künftige mit Sicherheit anfallende Ausgaben gebildet. Es ist am besten vergleichbar mit der Buchung bei offenen Rechnungen, nur daß noch keine Rechnung vorhanden und somit auch noch kein genauer Betrag bekannt ist. Das Schulbeispiel ist die Pensionsrückstellung großer Firmen. Kleine Firmen müssen z.B. für das Jahr 2008 eine Rückstellung in Höhe des Steuerberater-Honorars bilden. Da der endgültige Jahresabschluß vom Steuerberater immer erst im Folgejahr 2009 durchgeführt wird und erst dann eine Rechnung vom Steuerberater existiert, muß eine Rückstellung gebildet werden:

r Rechts- und Beratungskosten
R Rückstellungen


31.12.15 Rückstellung Steuerberater 08 r:R o 2500,00

Mit dem "o" für "ohne" wird in TEXTBUCH verhindert, daß die Mehrwertsteuer schon abgeführt wird, bevor eine Rechnung existiert.

Trifft dann im folgenden Jahr die Rechnung ein, wird der Rechnungsbetrag, wenn er gleich gezahlt wird mit "Rückstellung an Girokonto" gebucht, sonst über das Konto "Verbindlichkeiten aus Lief./Leist." zwischengepuffert. Meist entspricht die Rechnung jedoch nicht genau dem rückgestellten Betrag. Dann muß die Differenz entweder als Korrekturbuchung gebucht werden oder in "außerordentlichen Ertrag" bzw. "außerord. Aufwand".

R Rückstellungen
9 Außerord. Ertrag
G Girokonto


20.05.16 Bezahlung Stber. 08, Aufl.Rückst. R:G 2300,00 20.05.16 Aufl. verbliebene Rückst. R:9 200,00

Verlangt der Steuerberater Mehrwertsteuer, so muß die Vorsteuer von Hand als eigener Buchungssatz gebucht werden, da wegen fehlendem Aufwandskonto in der Buchung (das Aufwandskonto war schon bei der Bildung der Rückstellung beteiligt) der Umsatzsteuer Automatismus nicht greift.

Ausgleichsbuchungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft

Am Jahresende sollten eventuelle Schulden / Guthaben zwischen Gesellschafter und Gesellschaft ausgeglichen werden. Leidet die Firma an Liquiditätsproblemen und schießen Gesellschafter ständig Privatgeld zu, so sollten die GmbH die ausstehenden Einlagen von den Gesellschaftern einfordern. Ein längerfristiges Darlehen (als Fremdkapital und nicht Eigenkapital) vom Gesellschafter an die Gesellschaft wird nur dann geduldet, wenn der Gesellschafter die marktüblichen Zinsen erhält. Ausstehende Einlagen können eingezahlt werden, ohne daß der GmbH-Vertrag (Notar erforderlich) geändert wird. Eine Erhöhung des Eigenkapitals erfordert eine notarielle Vertragsänderung; die Umwandlung von kurzfristigem Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital (in Form von Reduzierung der ausstehenden Einlagen) kann einfach mit einem Buchungssatz durchgeführt werden, ohne irgendwelche Bankkonten.

Benutzt der Gesellschafter das Firmentelefon auch für private Zwecke, so sollte die Firma ihm eine Rechnung schreiben. Umgekehrt kann er der Firma eine Rechnung über anteilige Gebühren seines Privattelefons schreiben, was jedoch vom Finanzamt nicht so gerne gesehen wird.