04.02.08 Müller Bürobedarf b:K 18,75 30.12.08 Müller Bürobedarf (Korr.) K:b 18,75
Schreiben Sie im Buchungstext solcher Korrekturbuchungen immer "Korr" oder "Storn", "Berichti", "Aufl" (Auflösung) oder "Rückn" (Rücknahme). (Wenn Sie dies nicht machen, gibt TEXTBUCH vorsichtshalber eine Warnung aus, da es sich schließlich um eine fehlerhafte Buchung handeln könnte.)
Der Gesetzgeber verlangt, daß schon getätigte Buchungen nicht rückwirkend editiert,
sondern per Korrekturbuchung rückgängig gemacht werden - ein Grundprinzip der
"ordnungsgemäßen Buchführung". Im Zeitalter des Computers kann dies so verstanden
werden, daß während des Buchens durchaus offensichtlich falsche Buchungen noch
direkt beseitigt werden dürfen. Aber wenn die Buchungen einen gewissen Abschluß
gefunden haben, etwa nach Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung, dürfen alte
Buchungssätze nicht mehr verändert werden. Nur so kann sichergestellt werden,
daß zu bestimmten Stichtagen, wenn Steuerformulare ausgefüllt werden, die Beträge
auch noch im Nachhinein nachvollziehbar sind.