04.02.15 Müller Bürobedarf b:K 18,75 30.12.15 Müller Bürobedarf (Korr.) K:b 18,75
Damit der Buchungssatz im Nachhinein noch nachvollziehbar ist, sollten Sie unbedingt im Buchungstext einen entsprechenden Hinweis setzen, weil Sie sonst im Nachhinein meinen könnten, der Buchungssatz wäre falsch. TEXTBUCH erwartet etwa bei solchen Korrekturbuchungen im Buchungstext die Zeichenfolge "Korr" oder "Storn", "Berichti", "Aufl" (Auflösung) oder "Rückn" (Rücknahme), andernfalls wird eine Warnung ausgegeben.
Der Gesetzgeber verlangt, daß schon getätigte Buchungen nicht rückwirkend editiert,
sondern per Korrekturbuchung rückgängig gemacht werden - ein Grundprinzip der
"ordnungsgemäßen Buchführung". Im Zeitalter des Computers kann dies so verstanden
werden, daß während des Buchens durchaus offensichtlich falsche Buchungen noch
direkt beseitigt werden dürfen. Aber wenn die Buchungen einen gewissen Abschluß
gefunden haben, etwa nach Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung, dürfen alte
Buchungssätze nicht mehr verändert werden. Nur so kann sichergestellt werden,
daß zu bestimmten Stichtagen, wenn Steuerformulare ausgefüllt werden, die Beträge
auch noch im Nachhinein nachvollziehbar sind.