Zu erstellende Unterlagen bei einer deutschen GmbH oder UG

Der deutsche Gesetzgeber verlangt bei der Führung einer GmbH als kleinste Rechtsform einer Kapitalgesellschaft einigen "elektronischen Schreibkram". Eine Kapitalgesellschaft wird als "juristische Person" bezeichnet. Sie muss somit ihre eigene Steuererklärung abgeben, der hier als Jahresabschluss bezeichnet wird. Die seit 2008 eingeführte "Mini-GmbH", auch als UG (Unternehmergesellschaft) bezeichnet, ist ebenfalls eine GmbH und erfordert deshalb dieselben Unterlagen. Für diese ersten drei Aufgaben stellt das Finanzamt kostenlose Software zur Verfügung, ich empfehle jedoch die Übertragungssoftware "Winston" (www.felfri.de), die extrem kompakt und sehr preiswert ist. Textbuch stellt Schnittstellen zu den Übertragungsprogrammen Winston, MyEbilanz und für EBANZ zur Verfügung.

Wenn Sie eine GmbH führen wollen, sollten Sie die Buchführung selbst in die Hand nehmen, um unter dem Jahr den Überblick über die Finanzen Ihrer GmbH zu behalten. Der Jahresabschluss wird dann bei kleinen GmbHs oft an einen Steuerberater gegeben, im Idealfall erhält der Steuerberater die von Ihnen erfassten Rohdaten elektronisch, ergänzt die Daten noch um einige Schlussbuchungen und der Steuerberater erledigt dann den Schreib- und Datenübertragungs-"Kram", während die Voranmeldungen unter dem Jahr vor Ort erledigt werden, oder er führt nur einige Korrekturbuchungen durch und Sie senden dann die Unterlagen ans Finanzamt. Sie können auch zuerst einen Steuerberater nutzen und wenn Sie der Ansicht sind, alles eigenständig durchführen zu können, dann die Schlussbuchungen künftig selbst durchführen. Eine gesetzliche Vorschrift, einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht.

GmbH versus UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt)

Seit 2008 ist in Deutschland die sog. Unternehmergesellschaft (UG) als Unterform der klassischen GmbH zulässig. Vom "Schreibkram" werden Sie nicht befreit. Die UG wird dann verwendet, wenn es dem Unternehmer bei Firmengründung nicht möglich ist, 12.500 EUR (die Hälfte des Stammkapitals von 25.000 EUR) in Form von Geld oder Sacheinlagen (z. B. einen PKW als Firmenwagen) in die Firma einzubringen. Der Gesetzgeber verlangt bei der UG, dass das Stammkapital von z. B. 1.000 EUR komplett bar eingezahlt wird (d.h. Sacheinlagen sind nicht zulässig) und aus dem jährlichen Unternehmensgewinn mindestens 1/4 in eine Rücklage gesteckt wird, bis das Stammkapital plus Rücklage 25.000 EUR beträgt und dann (mit erneuter notarieller Beurkundung) die UG in eine klassische GmbH umgewandelt wird. Die UG ist somit eine "Start-GmbH". Wenn Sie 12.500 EUR an Geld und Sachwerten in die Firma einbringen können, sollten Sie gleich eine GmbH gründen. Die Gründung einer GmbH kostet kein Geld (außer die Notargebühren), sondern Ihr Geld und Ihre Sacheinlagen werden Teil Ihrer GmbH. Ohne Mitgesellschafter wandert Ihr Vermögen nur "von der rechten in die linke Hosentasche". Wenn Sie mehrere Mitgesellschafter haben, dann wird das Vermögen "vergesellschaftet", d.h. ein eingebrachter PKW gehört dann (offiziell der Firma, aber) in den Teilen der Gesellschafter, wie sie das Eigenkapital aufgebracht haben.