Der deutsche Gesetzgeber verlangt bei der Führung einer GmbH als kleinste Rechtsform
einer Kapitalgesellschaft einigen "elektronischen Schreibkram". Eine Kapitalgesellschaft
wird als "juristische Person" bezeichnet. Sie muß somit ihre eigene Steuererklärung
abgeben, der hier als Jahresabschluß bezeichnet wird. Die seit 2008 eingeführte
"Mini-GmbH", auch als UG (Unternehmergesellschaft) bezeichnet, ist ebenfalls eine
GmbH und erfordert deshalb dieselben Unterlagen.
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Da GmbHs grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sind, muß je nach Höhe des Umsatzes,
jährlich, vierteljährlich oder monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung spätestens
zum 10. des Folgemonats abgegeben werden. Die Umsatzsteuer reduziert um die Vorsteuer
wird dann einige Tage später ans Finanzamt abgeführt, oder man erhält eine Erstattung.
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Eine Lohnsteuervoranmeldung muß für alle Angestellten gemeinsam ebenfalls zum 10.
des Folgemonats abgegeben und die Lohnsteuer muß bezahlt werden.
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Bis zum Februar des Folgejahres muß für jeden Angestellten eine Lohnsteuerbescheinigung
ans Finanzamt gesendet werden, das war früher die "Lohnsteuerkarte". Die Lohnsteuerbescheinigung
bekommt der Angestellte auch ausgedruckt, muß sie aber bei seiner Steuererklärung
nicht mehr mit abgeben, weil sie vorher schon elektronisch übermittelt wurde.
Für diese ersten drei Aufgaben stellt das Finanzamt kostenlose Software zur Verfügung,
ich empfehle jedoch die Übertragungssoftware "Winston"
(www.felfri.de), die extrem kompakt und sehr preiswert ist.
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Mit der Frist von einem Jahr muß ein Jahresabschluß erstellt werden, der den Abschluß
der Konten, eine Bilanz,
eine GuV und einen kleinen Geschäftsbericht erhält. Dieser
wird inzwischen auch elektronisch in Form der "E-Bilanz" übertragen, beispielsweise
mit dem zum Teil kostenlosen Programm "myebilanz". Wenn die Firma bei der Bank einen
Kreditvertrag hat, dann wird dieser Jahresabschluß und ein vorläufiger Jahresabschluß
des letzten Jahres von der Bank erwartet, auch wenn der endgültige Jahresabschluß
noch nicht vorliegt.
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Ebenfalls mit der Frist von einem Jahr muß der Jahresabschluß in stark verkürzter
Form ans Handelsregister übertragen werden, inzwischen ebenfalls elektronisch in
Form des "elektronischen Bundesanzeigers" EBANZ (nicht zu verwechseln mit der
E-Bilanz).
Textbuch stellt Schnittstellen zu den Übertragungsprogrammen Winston und
MyEbilanz zur Verfügung.
Wenn Sie eine GmbH führen wollen, sollten Sie die Buchführung selbst in die Hand
nehmen, um unter dem Jahr den Überblick über die Finanzen Ihrer GmbH zu behalten.
Der Jahresabschluß wird dann bei kleinen GmbHs oft an einen Steuerberater gegeben,
im Idealfall erhält der Steuerberater die von Ihnen erfaßten Rohdaten elektronisch,
ergänzt die Daten noch um einige Schlußbuchungen und der
Steuerberater erledigt dann den Schreibkram (die letzten drei der genannten Punkte),
während die Voranmeldungen unter dem Jahr vor Ort erledigt werden.
GmbH versus UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt)
Seit 2008 ist in Deutschland die sog. Unternehmergesellschaft (UG) als Unterform
der klassischen GmbH zulässig. Vom "Schreibkram" werden Sie nicht befreit. Die UG
wird dann verwendet, wenn es dem Unternehmer bei Firmengründung nicht möglich
ist, 12.500 EUR (die Hälfte des Stammkapitals von 25.000 EUR) in Form von Geld oder
Sacheinlagen (z. B. einen PKW als Firmenwagen) in die Firma einzubringen. Der
Gesetzgeber verlangt bei der UG, dass das Stammkapital von z. B. 1.000 EUR komplett
bar eingezahlt wird (d.h. Sacheinlagen sind nicht zulässig) und aus dem jährlichen
Unternehmensgewinn mindestens 1/4 in eine Rücklage gesteckt wird, bis das Stammkapital
plus Rücklage 25.000 EUR beträgt und dann (mit erneuter notarieller Beurkundung)
die UG in eine klassische GmbH umgewandelt wird. Die UG ist somit eine "Start-GmbH".
Wenn Sie 12.500 EUR an Geld und Sachwerten in die Firma einbringen können,
sollten Sie gleich eine GmbH gründen. Die Gründung einer GmbH kostet kein Geld
(außer die Notargebühren), sondern Ihr Geld und Ihre Sacheinlagen werden Teil Ihrer
GmbH. Ohne Mitgesellschafter wandert das Vermögen nur "von der rechten in die
linke Hosentasche". Wenn Sie mehrere Mitgesellschafter haben, dann wird das Vermögen
"vergesellschaftet", d.h. ein eingebrachter PKW gehört dann (offiziell der Firma,
aber) in den Teilen der Gesellschafter, wie sie das Eigenkapital aufgebracht
haben.