Definition von Kontenmengen

"Kosten" im Sinne der Kostenrechnung sind die Aufwandskonten der Finanzbuchhaltung plus die Zusatzkostenkonten, z.B. kalkulatorische Zinsen oder kalkulatorische Löhne:

***alle Aufwandskonten sowie Zusatzkostenkonten ***sind Kostenkonten

Mit einer weiteren Definition können wir uns dann ganz auf die Begriffswelt der Kostenrechnung einstellen:


***alle Ertragskonten ***sind Erlöskonten

Kostenkonten und Erlöskonten bilden zusammen die "Korechkonten":


***alle Kostenkonten sowie Erlöskonten ***sind Korechkonten

Somit sind "Kostenkonten" und "Erlöskonten" definiert. Beide zusammen werden als "Korechkonten" bezeichnet.