Für die erfolgreiche Umlegung der Gemeinkosten müssen bestimmte
Hauptbezeichner von Kostenstellen verwendet werden:
-
#m. für für Materialgemeinkosten
-
#f. für Fertigungsgemeinkosten
-
#e. für Entwicklungsgemeinkosten
-
#vw. für Verwaltungsgemeinkosten
-
#vt. für Vertriebsgemeinkosten.
Der Punkt dient bei TEXTBUCH der Abgrenzung von Hauptbezeichnern
zu Unterbezeichnern. Diese konkreten Bezeichner können Sie natürlich anders wählen,
jedoch wird diese konkrete Schreibweise in den folgenden Beispielsskripten
vorausgesetzt.
Mehr zu möglichen Schreibweisen finden Sie unter Positionsbezeichner im
Hauptkapitel Kostenrechnung.