Erstattungen

Erstattungen (z. B. Fahrtkosten) sollten in einem eigenen Ertragskonto gebucht werden, um selbst den Überblick über die "eigentlichen" Erträge zu haben. Solche Erstattungen sind jedoch ganz normale Erträge für die Gesellschaft, bei denen Umsatzsteuer gezahlt werden muss. Es muss selbst dann Umsatzsteuer in voller Höhe gezahlt werden, wenn z.B. Briefmarken (ohne Mehrwertsteuer) erstattet werden. Das heißt, die Gesellschaft muss sich einen entsprechend höheren Betrag erstatten lassen.