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Konto "Verlust- bzw. Gewinnvortrag"

Unter der Kontengruppe

***Bestandskonten des Eigenkapitals:

findet sich das Konto

D  2978 Verlust- bzw. Gewinnvortrag

Es gibt zwei übliche Vorgehensweisen für die Verbuchung des Jahresüberschusses bzw. -fehlbetrags in einer Bilanz. Die einfachere Methode ist es, in der Bilanz nur ein Konto "Verlust- bzw. Gewinnvortrag" aufzuführen, in das beim "Gewinn verbuchen" im Jahresabschluß der Gewinn oder Verlust aus der GuV direkt (und von Textbuch ganz automatisch) gebucht wird. Das ist einfach handzuhaben, hat aber den Nachteil, daß in der Bilanz der Jahresüberschuß/fehlbetrag nicht eigens aufgeführt wird, sondern sofort in einen "gemeinsamen Topf" mit den Jahresüberschüssen/fehlbeträgen der letzten Jahre geworfen wird. Die etwas aufwendigere Methode benötigt zwei Konten: "Jahresüberschuß bzw. -fehlbetrag" und "Gewinn- bzw. Verlustvortrag". Beim Jahresabschluß wird der Gewinn bzw. Verlust aus der GuV erst einmal (von Textbuch automatisch) in "Jahresüberschuß bzw. -fehlbetrag" gebucht; erst zu Beginn des nächsten Jahres wird mit Eingabe eines Buchungssatzes von Hand der "Jahresüberschuß bzw. -fehlbetrag" in "Gewinn- bzw. Verlustvortrag" bzw. auf ein anderes Konto, je nach Verwendung des Gewinns, umgebucht. Diese zweite Verfahrensweise wird im Handelsgesetzbuch für Kapitalgesellschaften empfohlen (§ 266 HGB).

Das erste Konto der erwähnten Kontengruppe, bei dem im Erklärungstext die Ausdrücke "Verlust" und "Gewinn" oder die Ausdrücke "Überschuß" und "Fehlbetrag" gleichzeitig auftauchen, wird das Konto, auf das Textbuch beim Jahresabschluß automatisch den Gewinn bzw. Verlust aus der GuV bucht. Ein mögliches Konto "Jahresüberschuß bzw. -fehlbetrag" muß daher vor "Gewinn- bzw. Verlustvortrag" stehen, weil Textbuch sonst den Gewinn aus der GuV gleich in "Gewinn- bzw. Verlustvortrag" bucht.