04.02.00 Müller Bürobedarf b:K 18,75 30.12.00 Müller Bürobedarf (Korr.) K:b 18,75
Schreiben Sie im Buchungstext solcher Korrekturbuchungen immer "Korr" oder "Storn", "Berichti" oder "Aufl" (Auflösung). Wenn Sie dies nicht machen, gibt Textbuch vorsichtshalber eine Warnung aus, da es sich schließlich um eine fehlerhafte Buchung handeln könnte.
Der Gesetzgeber verlangt, daß schon getätigte Buchungen nicht rückwirkend editiert,
sondern per Korrekturbuchung rückgängig gemacht werden - ein Grundprinzip der
"ordnungsgemäßen Buchführung". Im Zeitalter des Computers sollte dies - meines
Erachtens - so verstanden werden, daß während des Buchens durchaus offensichtlich
falsche Buchungen noch direkt beseitigt werden dürfen. Wenn aber die Buchungen
einen gewissen Abschluß gefunden haben, etwa nach Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung,
sollten alte Buchungssätze nicht mehr verändert werden. Nur so kann sichergestellt
werden, daß zu bestimmten Stichtagen, wenn Steuerformulare ausgefüllt werden,
die Beträge auch noch im Nachhinein nachvollziehbar sind. Textbuch erlaubt
Ihnen auch das Sperren von abgeschlossenen Buchungssatz-Dateien.