Es gibt zahlreiche Buchungsfälle, bei denen zwei relevante Zeitpunkte existieren, z.B. Rechnungsstellung und Erhalt des Rechnungsbetrages. Für solche Fälle benötigt man sozusagen ein "zeitliches Pufferkonto":
Ich empfehle auch für kleine Firmen, alle erstellten Rechnungen über ein solches Konto laufen zu lassen. Es ist zwar mehr Arbeit, aber man hat mit der automatischen Erstellung dieser Konten den Überblick, wieviele Rechnungen noch offen sind. (Mahnungen usw.) Siehe auch Gegenstandsbezeichner.
Die Buchungssätze schauen dann wie folgt aus.
Abkürzungen:
O Offene Rechnungen
2 Honorar-Ertrag
G Girokonto Bank
Zuerst eine mögliche (nicht zu empfehlende) direkte Buchung:
01.05.00 Gutachten Meier Re.Nr.017 G:2 1160,00
Nun zwei zeitlich voneinander getrennte Buchungssätze:
01.05.00 Rechnungsst. Gutachten Meier Re.Nr.017 O:2 1160,00
15.05.00 Überweisung Gutachten Meier Re.Nr.017 G:O 1160,00
Auf dem Konto "Offene Rechnungen" ist der Betrag für zwei Wochen zwischengelagert und wird dann wieder herausgebucht.
Beachten Sie, daß die Erfolgsbuchung, also die die GuV und somit auch die Steuerzahlungen beeinflussende Buchung, mit dem Ausstellen bzw. dem Empfang der Rechnung geschieht. Wenn das Geld dann auf dem Bankkonto eingegangen ist, wird nur noch erfolgsneutral zwischen zwei Bestandskonten gebucht. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zur Einnahmenüberschuß-Rechnung.
Offene Rechnungen und Umsatzsteuer
Bei der Rechnungsstellung wird schon der Ertrag (Konto "2")
gebucht, obwohl die Einnahme erst zwei Wochen später stattfindet. Der Gesetzgeber
verlangt, daß beim Anfallen eines Ertrages schon Umsatzsteuer gezahlt
wird! (So bucht es auch Textbuch.) Das heißt, es muß
Steuer gezahlt werden, bevor man überhaupt das Geld hat. Es ist ungerecht, aber
nicht zu ändern. Umgekehrt ist es im Fall der Vorsteuer entsprechend vorteilhaft.