zum Hauptkapitel Einführung in die doppelte Buchführung

Korrekturbuchung

Bei einer Korrekturbuchung wird einfach der falsche Buchungssatz ein zweites Mal geschrieben, aber diesmal mit vertauschten Kontenangaben. Im folgenden Beispiel der normal gebuchte Buchungssatz und darauf die Korrektur:
04.02.00 Müller Bürobedarf            b:K      18,75
30.12.00 Müller Bürobedarf (Korr.)    K:b      18,75

Schreiben Sie im Buchungstext solcher Korrekturbuchungen immer "Korr" oder "Storn", "Berichti" oder "Aufl" (Auflösung). Wenn Sie dies nicht machen, gibt Textbuch vorsichtshalber eine Warnung aus, da es sich schließlich um eine fehlerhafte Buchung handeln könnte.

Der Gesetzgeber verlangt, daß schon getätigte Buchungen nicht rückwirkend editiert, sondern per Korrekturbuchung rückgängig gemacht werden - ein Grundprinzip der "ordnungsgemäßen Buchführung". Im Zeitalter des Computers sollte dies - meines Erachtens - so verstanden werden, daß während des Buchens durchaus offensichtlich falsche Buchungen noch direkt beseitigt werden dürfen. Wenn aber die Buchungen einen gewissen Abschluß gefunden haben, etwa nach Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung, sollten alte Buchungssätze nicht mehr verändert werden. Nur so kann sichergestellt werden, daß zu bestimmten Stichtagen, wenn Steuerformulare ausgefüllt werden, die Beträge auch noch im Nachhinein nachvollziehbar sind. Textbuch erlaubt Ihnen auch das Sperren von abgeschlossenen Buchungssatz-Dateien.